Dabei wird unterschieden, ob der Fahrer die Grundqualifikation für den Güterverkehr (Klasse: C, CE, C1, C1E) oder Personenverkehr (Klasse D, DE, D1, D1E) erwerben möchte.
Die Stichtage für die Grundqualifikation sind:
• 10. September 2008 für Busfahrer
• 10. September 2009 für Lkw-Fahrer
Alle Fahrer die nach diesen Stichtagen die Fahrerlaubnis erwerben müssen die Grundqualifikation nachweisen. Alle Fahrer, die die Fahrerlaubnis vor dem jeweiligen Stichtag erwerben, sind vom Erwerb der Grundqualifikation befreit.
Sie haben einen sogenannten Besitzstandsschutz und dürfen mit ihrer Fahrerlaubnis auch gewerbliche Fahrten durchführen, ohne die Grundqualifikation ablegen zu müssen. Diese Fahrer müssen jedoch an einer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden teilnehmen.
Als Nachweis über die absolvierten Qualifikationen wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen.

Infos für Fahrer
EU-Berufskraftfahrer müssen eine Aus- und Fortbildung absolvieren
Fahren ohne entsprechende Qualifikation kann für den Fahrer Bußgelder bis 5.000 Euro nach sich ziehen!
Es gibt folgende Ausbildungsarten
Für Lkw- und Busfahrer haben sich seit 2008/09 entscheidende Änderungen ergeben.
Durch eine neue EU-Richtlinie ist für das gewerbliche Fahren eines Busses oder Lkw`s nicht nur der Führerschein für dieses Fahrzeug notwendig, sondern zusätzlich auch die sogenannte Grundqualifikation.
Es gibt folgende Möglichkeiten
1. Ausbildung
- Berufskraftfahrer
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- alternative Ausbildungsberufe(staatl. Anerkennung)
2. Grundqualifikation
- IHK - Prüfung (Lehrgang nicht erforderlich)
- Voraussetzung ist die entsprechende Fahrerlaubnis
3. beschleunigte Grundqualifikation
- 140 Std. Lehrgang(inkl. 10 Fahrstunden) Prüfung IHK
- entsprechende Fahrerlaubnis nicht erforderlich
Anwendung finden die Vorschriften auf alle Kraftfahrer, die im Güterverkehr Beförderungen durchführen mit Fahrzeugen, für die ein Führerschein der Klasse C1, C1E, C oder CE erforderlich ist.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Fahrer als Selbstständige oder als Arbeitnehmer im gewerblichen Güterverkehr oder im Werkverkehr tätig sind. Auch Drittstaatenangehörige, die von einem in der EU nieder-gelassenen Unternehmen beschäftigt werden, fallen unter den Geltungsbereich der Richtlinie.
Die Vorschriften gelten auch für alle Fahrer im Personenverkehr, die im Besitz eines Führerscheins der Klasse D1, D1E, D oder DE oder ein als gleichwertig anerkannter Führerschein erforderlich ist.
Qualifikation
Wer einen Führerschein der oben genannten D-Klassen nach dem 10. September 2008 erteilt bekommt, muss eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation erwerben.
Für Lkw-Fahrer gilt der Stichtag 10. September 2009. Alle danach erworbenen Fahrerlaubnisse berechtigen ohne Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr dazu, gewerblich als Fahrer im Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein.
Mindestaltersstufen
Güterverkehr | ||
---|---|---|
Klasse | Grundqualifikation | beschleunigte Grundqualifikation |
C1 | 18 Jahre | 18 Jahre |
C1E | 18 Jahre | 18 Jahre |
C | 18 Jahre | 18 Jahre |
CE | 18 Jahre | 18 Jahre |
Personenverkehr | ||
---|---|---|
Klasse | Grundqualifikation | beschleunigte Grundqualifikation |
D1 | 18 Jahre | 21 Jahre |
D1E | 18 Jahre | 21 Jahre |
D | 21 Jahre | 21 Jahre sonst 23 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
DE | 21 Jahre | 21 Jahre sonst 23 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
Anforderungen
1. Grundausbildung
- Besitz der Fahrerlaubnis
- Lehrgangsteilnahme nicht erforderlich
- ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer IHK
2. beschleunigte Grundqualifikation
- Besitz der Fahrerlaubnis nicht erforderlich
- Regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte
(140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden)
- ablegen einer theoretischen Prüfung bei einer IHK
3. Weiterbildung
- die Weiterbildung muss in dem Land in dem man beschäftigt ist erworben werden
- Erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation
- Teilnahme an 35 Stunden in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (5 x 7)
- Wiederholung alle 5 Jahre
- keine Prüfung
Wer muss wann beginnen
eine Grundqualifikation müssen absolvieren alle
- Busfahrer, die ab 09/2008 den Führerschein erwerben
- Lkw-Fahrer, die ab 09/2009 den Führerschein erwerben
eine erste Weiterbildung (5 x 7) ist zu absolvieren für alle
- Busfahrer bis spätestens 2013 *
- Lkw-Fahrer bis spätestens 2014 *
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis September 2015 bei Busfahrern und September 2016 bei Lkw-Fahrern erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Ausbildungsinhalte
1. Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
2. Anwendung der Vorschriften
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Prüfungen
Grundqualifikation
Die theoretische Prüfung (Dauer: 240 min) besteht aus einer schriftlichen Prüfung zu jeweils gleichen Teilen aus:
- Multiple-Choice-Fragen
- Fragen mit direkter Antwort
- einer Erörterung von Praxissituationen
Die praktische Prüfung (Dauer: max. 210 min) besteht aus:
- einer Fahrprüfung (120 min)
- einem praktischen Prüfungsteil (30 min)
- der Bewältigung kritischer Fahrsituationen (60 min)
beschleunigte Grundqualifikation
nur theoretische Prüfung (Dauer: 90min) besteht aus einer schriftlichen Prüfung
(Abweichungen für Um- und Quereinsteiger)
Die Prüfung muss erfolgreich abgelegt werden!!!
Weitere Informationen und Anmeldung bei
Berufskraftfahrschule Altenkirchen
Konrad-Adenauer-Platz 5
57610 Altenkirchen
Telefon: +49 (0) 26 81 / 98 93 78
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