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Infos für Unternehmer

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Ein Unternehmer der die Voraussetzung nach BkrFQG §7 erfüllt oder zertifiziert ist, darf seine Fahrer selbst ausbilden.

Ein Unternehmer muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 Euro rechnen, wenn einer seiner Fahrer von der Polizei kontrolliert wird, und er die Fahrt ohne entsprechende Qualifikation angeordnet bzw. zugelassen hat.

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Zertifizierung

Für die Zertifizierung gelten die Anforderungen der BkrFQV.

Die Unternehmen können ihre Fahrer für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung bei folgenden Institutionen ausbilden lassen:
- Prüforganisationen
- Verkehrsakademien
- sonstige Bkf-Ausbilder
- Verbände
- Fahrschulen (die in den Klassen C und D ausbilden sowie die Grundqualifikation und Weiterbildung anbieten) 

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Qualifikation

Zu qualifizieren sind alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie:

1. Fahrten gewerblich durchführen und
2. mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden Klassen erforderlich ist:
C/CE, C1/C1E und D/DE (Linie < 50 km), D1/D1E, D/DE

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Weiterbildungen

Für die Weiterbildungen gilt:

1. Fahrten gewerblich durchführen und
2. mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden Klassen erforderlich ist:
C/CE, C1/C1E und D/DE (Linie < 50 km), D1/D1E, D/DE 

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Weitere Informationen und Anmeldung bei

Berufskraftfahrschule Altenkirchen
Konrad-Adenauer-Platz 5
57610 Altenkirchen
Telefon: +49 (0) 26 81 / 98 93 78
e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zertifiziert nach AZWV
Nr. 06-155185-T

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